GUTACHTEN

   

Als Sachverständige in unter-schiedlichen Fachbereichen des Bauwesens werden im wesentlichen Gutachten für Gerichte angefertigt, die natürlich die besondere Sach-kunde des Sachverständigen voraussetzt. Aber auch private und öffentliche Auftraggeber bedienen sich der Sach-verständigen, um sich Scha-densfälle und strittige Sach-verhalte aufzeigen zu lassen bzw. um Streitigkeiten im Vorfeld beizulegen.




 

Prüfingenieure für Baustatik als beliehene Unternehmer der obersten Bauaufsichtsbe-hörden prüfen unabhängig nach dem Vier-Augen-Prinzip die Bauvorlagen hinsichtlich der Standsicherheit. Hierbei geht es vornehmlich darum, vorbeugend Bauschäden im Sinne des Verbraucher-schutzes sowie insbesondere Schäden an Leib und Leben zu verhindern. Die Prüfung kann ebenso den Brand-, Wärme- und Schallschutz beinhalten.

Die Aufträge umfassen Hoch-, Tief- und Ingenieurbauten.



     
Dr.-Ing. Friedrich Steiger

v. d. IHK Frankfurt am Main öffentl. bestellter und vereid.
Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der
Informationsverarbeitung, besonders im Bereich Bauwesen
 

Dienstsitz Frankfurt am Main

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