BRANDSCHUTZPLANUNG

   

Gebäudebrände verursachen jährlich erhebliche Schäden an Sachwerten und Men-schen. Der Schutz von beiden ist im Grundgesetz und der Landesbauordnung fest verankert.

BGS ist schon seit längerer Zeit auf dem Fachgebiet der Brandschutzplanung tätig. Neben dem konstruktiven Brandschutz, den wir in aller Regel nach den Vorgaben der DIN 4102 Teil 4 erbringen, stellt der vorbeugende Brand-schutz einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

Unsere Planungsleistungen zum vorbeugenden Brand-schutz sind sehr vielfältig und umfassen im Einzelnen:

 


Aufstellung innovativer Brandschutzkonzepte
für Regel- und Sonderbauten

Erstellung von Feuerwehrplänen gem. DIN 14095
und Brandschutzordnungen gem. DIN 14096

Anfertigung von Flucht- und Rettungswegplänen

Fachberatung für Bauherren und Planer

Durchführung von Brandschutzbegehungen

Überwachung der Ausführung