SCHALL- UND WÄRMESCHUTZPLANUNG

 

Neben der klassischen Auf-gabe des Bauingenieurs, der Tragwerksplanung, befasst sich BGS seit vielen Jahren mit den Aufgaben des Wärme- und Schallschutzes.

Wärmeschutztechnische Be-rechnungen sind ein wesent-liches Planungsinstrument zur Reduktion von Energieverlusten eines Gebäudes, zur Ver-hinderung von Tauwasser-schäden und zur Optimierung von Heizsystemen.
Nicht zuletzt durch die Einführung der Energiespar-verordnung (EnEV) besteht die gesetzliche Forderung, den Energiebedarf für die Behei-zung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung zu be-grenzen, kreatives und zu-gleich nachhaltiges Energie-sparen ist gefordert.
BGS stellt sich diesen Auf-gaben und fertigt alle Nach-weise nach EnEV für alle Verfahren an. Darüber hinaus beinhaltet unsere Leistungs-palette die Überprüfung des sommerlichen Wärmeschut-zes, der Ausstellung von Energiepässen, der Überprü-fung des Mindestwärmeschut-zes nach DIN 4108 und auch das Mitwirken bei der Aus-führungsüberwachung.

Nach dem Bauordnungsrecht ist zwischen fremden Nut-zungseinheiten ein Mindest-schallschutz einzuhalten, der allgemein nicht überschritten werden darf.
Für Neu- als auch für Umbau-planungen erstellt BGS die er-forderlichen Schallschutznach-weise entsprechend der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau".