| Neben
der klassischen Auf-gabe des Bauingenieurs, der Tragwerksplanung, befasst
sich BGS seit vielen Jahren mit den Aufgaben des Wärme- und Schallschutzes.
Wärmeschutztechnische
Be-rechnungen sind ein wesent-liches Planungsinstrument zur Reduktion
von Energieverlusten eines Gebäudes, zur Ver-hinderung von Tauwasser-schäden
und zur Optimierung von Heizsystemen.
Nicht zuletzt durch die Einführung der Energiespar-verordnung (EnEV)
besteht die gesetzliche Forderung, den Energiebedarf für die Behei-zung
von Gebäuden und die Warmwasserbereitung zu be-grenzen, kreatives
und zu-gleich nachhaltiges Energie-sparen ist gefordert.
BGS stellt sich diesen Auf-gaben und fertigt alle Nach-weise nach EnEV
für alle Verfahren an. Darüber hinaus beinhaltet unsere Leistungs-palette
die Überprüfung des sommerlichen Wärmeschut-zes, der Ausstellung
von Energiepässen, der Überprü-fung des Mindestwärmeschut-zes
nach DIN 4108 und auch das Mitwirken bei der Aus-führungsüberwachung.
Nach dem Bauordnungsrecht
ist zwischen fremden Nut-zungseinheiten ein Mindest-schallschutz einzuhalten,
der allgemein nicht überschritten werden darf.
Für Neu- als auch für Umbau-planungen erstellt BGS die er-forderlichen
Schallschutznach-weise entsprechend der DIN 4109 "Schallschutz im
Hochbau". |